Entlassmanagement
Ihre Entlassung
Zuzahlung
Vor der Entlassung entrichten Sie für Ihre Krankenhausbehandlung die gesetzliche Eigenbeteiligung in Höhe von 10 Euro pro Aufenthaltstag, wobei der Aufnahme- und Entlasstag ebenfalls berechnet werden.
Hinweis: Seit dem 01.04.2009 besteht für alle Krankenhäuser eine gesetzliche Verpflichtung diesen Betrag einzuziehen bis hin zur Mahnungserstellung und Zwangsvollstreckung. Sie können den Betrag bar oder mit EC-Karte bezahlen.
Unterlagen
Bei der Entlassung erhalten Sie einen Arztbrief für Ihren behandelnden Arzt mit Informationen zur Krankenhausbehandlung und weiterreichenden Empfehlungen.
Verordnungen
Sollten Sie eine Arzneimittelverordnung erhalten, so beachten Sie bitte, dass Sie dieses Rezept innerhalb von 3 Werktagen in einer öffentlichen Apotheke einlösen müssen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen nur ein Rezept für die kleinste Packungsgröße ausstellen dürfen.
Bei der Verordnung von Heilmitteln, das ist z.B. Krankengymnastik, dürfen wir Ihnen nur für einen begrenzten Zeitraum von 7 Tagen eine Verordnung ausstellen.
Diese 7-Tage-Regel gilt auch für Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen.